Wasserabweisender, flexibler, farbiger Fugenmörtel für Fugenbreiten von 1 - 6 mm
Mit Aqua-Perl-Effect, pflegeleicht
Hohe Farbbeständigkeit, dauerhaft schöne Optik
Geringer Verbrauch, hohe Reichweite
In 28 verschiedenen Farben
Inhalt: 12,5 kg
Anwendung:
Steingut, Steinzeug, Klein-, Mittel- und Glasmosaik
verfärbungsunempfindliche Kunst- und Naturwerksteine
Keramik mit empfindlicher Oberfläche
Bäder und Duschbereiche
Sanitäre Duschanlagen im Gewerbe- und Industriebereich
Auf Fußbodenheizungen
Eigenschaften:
Für Fugenbreiten von 1 bis 6 mm
Wasser- und schmutzabweisend
Geschmeidig und leicht verarbeitbar
Ergibt glatte, feine Fugenoberflächen
Hohe Farbbeständigkeit
Wasserfest und frostbeständig
Für innen und außen
GISCODE ZP 1 - Chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH)
Schnellerhärtender flexibler Farbfugenmörtel mit kristalliner Wasserbindung für Fliesen- und Natursteinbeläge mit Fugenbreiten von 1-8 mm
Mit kristalliner Wasserbindung
Schnell abbindend, keine Randzonenverfärbung
Hohe Farbbrillianz, dauerhaft schöne Optik
Inhalt: 5kg
verschiedene Farben
Anwendung:
Für geschliffenen und polierten Naturstein
Für grobkristallinen, hellen Naturstein
Im Wohn-, Gewerbe- und Industriebau
Auf Fußbodenheizungen
Eigenschaften:
Für Fugenbreiten von 1 bis 8 mm
Kristalline Wasserbindung
Wasser- und schmutzabweisend
Geschmeidig und leicht verarbeitbar
Ergibt glatte, feine Fugenoberflächen
Hohe Farbbeständigkeit
Wasserfest und frostbeständig
Für innen und außen
GISCODE ZP 1 - Chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH)
Zementärer, flexibler, wasserabweisender, trasshaltiger Fugenmörtel, CG2 WA nach DIN EN 13888, zum Verfugen von Belagsbaustoffen aus Keramik, Feinsteinzeugplatten, Beton- und Naturwerkstein sowie Glasbausteinen. Zügiges Ansteifverhalten für schwach saugende Fliesen und Platten mit einer hierauf besonders abgestimmten Einfugbarkeit sowie optimiertem Abwaschverhalten. Für Balkone, Terrassen sowie Wand- und Fußbodenheizungen geeignet.
Fugenbreite 2–20 mm
Innen und außen, Wand und Boden
Chromatarm gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII
DGNB: Höchste Qualitätsstufe 4, Zeile 8